Eltern, die sich scheiden lassen möchten, machen sich besonders viele Gedanken, wie Kinder nach einer Trennung gut mit der neuen Situation umgehen können.
"Eltern sein" bedeutet in diesem Zusammenhang sehr viel stärker auch "Eltern bleiben".
Deshalb haben Eltern nachzuweisen, dass sie sich über die spezifischen Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung im Zuge einer Elternberatung haben beraten lassen.
Gerne stehe ich für dieses spezielle Thema "Kinder und Trennung/Scheidung" zur Verfügung. Ab sofort können Sie in meiner Praxis auch die erforderliche Bestätigung (§ 95 Abs. 1a AußStrG und § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG) nach einer derartigen Beratung erhalten. Die Beratung ist für die Eltern gedacht und wird ohne dem Beisein des Kindes/der Kinder durchgeführt, wenngleich die Bedürfnisse des Kindes/der Kinder stark einbezogen werden.
Detaillierere Informationen finden auf der Seite Elterncoaching / Elternberatung.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Scheidung und Kinder: